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Wunsch- und Wahlrecht: So wählst du deine Klinik selbst

Zuletzt aktualisiert: 11. Juni 2026

Viele wissen es nicht: Du musst nicht einfach die Klinik nehmen, die dir dein Kostenträger zuweist. Nach § 8 SGB IX hast du ein Wunsch- und Wahlrecht – und kannst deine Rehaklinik selbst vorschlagen.

Was sagt das Gesetz?

§ 8 Absatz 1 SGB IX verpflichtet die Reha-Träger, berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten zu entsprechen. Dazu gehört ausdrücklich auch der Wunsch, in einer bestimmten Einrichtung behandelt zu werden. Seit der Reform durch das Bundesteilhabegesetz gilt zudem: Wünschst du dir eine zertifizierte Klinik, deren Kosten nicht höher sind als die der vom Träger vorgesehenen Einrichtung, gilt dein Wunsch in der Regel als angemessen.

So gibst du deine Wunschklinik an

  1. Klinik finden: Suche eine Klinik, die zu deiner Indikation passt – zum Beispiel über unsere Kliniksuche. Achte darauf, dass die Klinik für deinen Kostenträger zugelassen ist (bei DRV-Rehas: eine von der Rentenversicherung belegte oder zertifizierte Einrichtung).
  2. Im Antrag eintragen: Im Reha-Antrag der Deutschen Rentenversicherung gibt es ein Feld für deine Wunschklinik. Trage dort Name und Ort ein.
  3. Wunsch begründen: Eine kurze Begründung erhöht die Chancen deutlich – etwa Spezialisierung der Klinik auf deine Erkrankung, Wohnortnähe für Besuche, barrierefreie Ausstattung oder die Möglichkeit, eine Begleitperson mitzunehmen.
  4. Arzt einbinden: Bitte deine Ärztin oder deinen Arzt, die Wunschklinik im Befundbericht medizinisch zu begründen. Das wiegt schwer.

Was tun, wenn der Träger eine andere Klinik zuweist?

Bekommst du einen Bescheid mit einer anderen Klinik, kannst du innerhalb der Widerspruchsfrist (in der Regel ein Monat) Widerspruch gegen die Klinikzuweisung einlegen – auch dann, wenn die Reha selbst bewilligt wurde. Verweise auf § 8 SGB IX und wiederhole deine Begründung. Wie ein Widerspruch aufgebaut ist, zeigen wir dir im Artikel Reha abgelehnt – Widerspruch einlegen.

Gute Begründungen für deine Wunschklinik

  • Die Klinik ist auf deine Hauptdiagnose spezialisiert (Konzept, Fachabteilung, Zertifizierung).
  • Begleitkind oder Begleitperson kann mit aufgenommen werden.
  • Wohnortnähe ermöglicht Besuche durch Familie – wichtig für den Reha-Erfolg.
  • Barrierefreiheit oder besondere Ausstattung (z. B. Dialyse, Allergiker-Küche).
  • Eine frühere Behandlung in derselben Klinik war erfolgreich.

Gilt das auch bei der Krankenkasse?

Ja. Auch bei Rehas der gesetzlichen Krankenversicherung (z. B. geriatrische Reha) gilt das Wunsch- und Wahlrecht des § 8 SGB IX, ergänzt durch § 40 Absatz 2 SGB V: Wählst du eine andere zertifizierte Klinik als die von der Kasse bestimmte, dürfen dir nur die Mehrkosten berechnet werden – sind die Kosten vergleichbar, fallen keine an.

Bereit, deine Klinik zu finden?

Filtere nach Indikation, Klinikart und Region.

Zur Kliniksuche

Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder medizinische Beratung. Verbindliche Auskünfte gibt dein Kostenträger (z. B. Deutsche Rentenversicherung oder Krankenkasse).