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Wunsch- und Wahlrecht · § 8 SGB IX

Deine Reha.

Du darfst deine Rehaklinik selbst vorschlagen – das ist dein gesetzliches Recht. Rehaklinikfinder hilft dir, die passende Klinik zu finden: unabhängig, kostenlos und auf Basis amtlicher Daten.

Dein Wahlrecht verstehen →
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In drei Schritten zu deiner Wunschklinik

Du musst die zugewiesene Klinik nicht einfach hinnehmen. So gehst du vor:

Klinik finden

Such nach Indikation, Klinikart und Region die Klinik, die zu dir passt – aus 862 Einrichtungen.

Im Antrag eintragen

Trag deine Wunschklinik in den Reha-Antrag ein und begründe sie kurz. Dein Recht nach § 8 SGB IX.

Reha antreten

Der Kostenträger muss berechtigten Wünschen entsprechen – so kommst du in die richtige Klinik.

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Wusstest du? Du darfst deine Rehaklinik selbst vorschlagen.

Nach § 8 SGB IX müssen Kostenträger wie die Deutsche Rentenversicherung berechtigten Wünschen zur Wahl der Reha-Einrichtung entsprechen. Das heißt: Du kannst im Antrag eine Wunschklinik angeben – und eine Ablehnung muss begründet werden. In unserem Ratgeber erklären wir dir Schritt für Schritt, wie du dein Wahlrecht durchsetzt.