AHB nach OP: Fristen & Ablauf der Anschlussrehabilitation
Zuletzt aktualisiert: 11. Juni 2026
Nach einer großen Operation – etwa einem neuen Hüftgelenk, einer Herz-OP oder einer Tumorbehandlung – schließt sich oft direkt eine Reha an: die Anschlussrehabilitation (AHB). Hier zählt vor allem eines: Tempo.
Was ist eine AHB?
Die Anschlussrehabilitation ist eine medizinische Reha, die unmittelbar an eine Krankenhausbehandlung anschließt – in der Regel muss sie innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung beginnen. Sie kommt nur bei bestimmten Diagnosen in Frage, die im AHB-Indikationskatalog der Deutschen Rentenversicherung gelistet sind – darunter Erkrankungen des Herzens, der Gefäße, des Bewegungsapparats, neurologische und onkologische Erkrankungen.
Der große Unterschied: das Krankenhaus beantragt mit
Anders als die normale Reha startet die AHB nicht bei deiner Hausärztin, sondern im Krankenhaus: Der Sozialdienst (oder das Entlassmanagement) prüft den AHB-Bedarf, stellt den Antrag und organisiert den Klinikplatz – oft noch während du auf Station liegst. Du musst dafür meist nur die Antragsformulare unterschreiben.
Deine Klinikwahl gilt auch bei der AHB
Viele nehmen die erstbeste vorgeschlagene Klinik – dabei gilt das Wunsch- und Wahlrecht (§ 8 SGB IX) auch hier. Sag dem Sozialdienst früh, welche Klinik du dir wünschst, am besten schon vor der OP. Prüfe vorab in unserer Suche nach AHB-Kliniken, welche Einrichtungen zu deiner Indikation passen.
Typischer Zeitplan
- Vor oder während des Krankenhausaufenthalts: Sozialdienst anfragen, Wunschklinik nennen.
- Einige Tage vor Entlassung: Antrag geht an den Kostenträger; bei AHB entscheidet dieser in einem beschleunigten Verfahren.
- Entlassung: Direktverlegung in die Rehaklinik oder Heimfahrt mit Reha-Beginn innerhalb von 14 Tagen.
- Dauer: in der Regel 3 Wochen, bei medizinischer Notwendigkeit verlängerbar.
Wer zahlt?
Bei Berufstätigen meist die Deutsche Rentenversicherung, sonst die Krankenkasse; nach Arbeitsunfällen die Berufsgenossenschaft. Es gilt die übliche Zuzahlung (bei der DRV längstens für 14 Tage, bei der GKV 10 € pro Tag, Befreiungen möglich). Anders als bei der regulären Reha entfällt bei der AHB die sonst übliche Vier-Jahres-Wartefrist zwischen zwei Rehas.
Wenn es schiefläuft
Wird die AHB abgelehnt oder eine unpassende Klinik zugewiesen, gelten dieselben Regeln wie sonst: ein Monat Frist für den Widerspruch. Wegen des Zeitdrucks: Ruf zusätzlich direkt beim Kostenträger an und schalte den Sozialdienst ein.
Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder medizinische Beratung. Verbindliche Auskünfte gibt dein Kostenträger (z. B. Deutsche Rentenversicherung oder Krankenkasse).